«Hass-Liebe» Markenvertretung

Unter diesem leicht provokanten Titel fand am 11. September 2025 eine gemeinsam mit CDG-Beratungen organisierte Informationsveranstaltung statt. Ziel war es, aktuellen Markenvertretern ihre Rechte und Pflichten neutral aufzuzeigen – und zugleich Chancen und Möglichkeiten einer Positionierung als freie Garage darzustellen.

Patrick Krauskopf, ehemaliger Vizedirektor der WEKO und Experte für Wettbewerbsrecht, erläuterte die heutigen rechtlichen und wirtschaftlichen Spielräume von Garagen. Er machte deutlich, wie wichtig es ist, im Falle einer Kündigung durch den Importeur rasch aktiv zu werden und gegebenenfalls zu widersprechen. Wird die Kündigung akzeptiert, sollte man dennoch der Verwendung von Kundendaten mit dem Ziel, diese zu einem anderen Partner zu lenken, entschieden entgegentreten.

Patrick Krauskopf weiss, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Spielräume freie Garagisten haben.

Seine Rechte kennen

Auch als markenfreie Garage verfügt man über weitgehende Rechte. So hat jede Garage Anspruch auf alle notwendigen Informationen und Werkzeuge, um Wartungs- oder Reparaturarbeiten nach Herstellervorgabe durchführen zu können. Zudem darf eine Werksgarantie nicht vom Unterhalt in einer Markenvertretung abhängig gemacht werden.

Im Verbund stärker unterwegs

Recht zu haben, bedeutet nicht automatisch, Recht zu bekommen. Hier knüpfte Marcel Stocker, Geschäftsführer der hostettler autotechnik ag, an. Die Akteure des Automotive Aftermarkets spielen eine entscheidende Rolle – und er sieht sich mit seinem Team konkret in der Pflicht. Technische Daten, Weiterbildung, Multimarken-Diagnose und Zugang zur Hersteller-Diagnose, aber auch betriebswirtschaftliche Tools und Coachings werden in verschiedenen Werkstattkonzepten gebündelt. «Im Verbund und mit einem starken Partner kann auch eine freie Werkstatt professionell, effizient und erfolgreich arbeiten», bestätigt Stocker.

Erfahrungen aus der Praxis

In der anschliessenden Podiumsdiskussion schilderten zwei Garagisten ihre persönlichen Erfahrungen. Einer von ihnen: Marcel Gretener, der viele Jahre eine VW-Vertretung in Affoltern (ZH) führte und diese vor einem Jahr gegen das Autofit-Konzept eintauschte. Diesen Schritt hat er bis heute keine Sekunde bereut. «Durch den Wechsel und den breiteren Fokus auf alle Fahrzeugmarken haben wir auch neue Kunden gewonnen», erklärt Gretener im Gespräch.

Auch Daniel Marti aus Littau (LU) zeigt eindrücklich, dass sich eine Markenvertretung und ein parallel geführtes Werkstattkonzept nicht ausschliessen. Im Gegenteil: Beide Ansätze können sich gegenseitig beflügeln. Ende 2025 gibt er die Mazda-Vertretung ab – ein Schritt, der ihm dank der starken Einbindung in das Autofit-Netzwerk leichtfällt. «Wir legen den Fokus jetzt bewusst auf Autofit und sind überzeugt, dass wir ohne Einschränkungen auf bestimmte Marken optimal für die Zukunft aufgestellt sind», betont Marti.

Marcel Gretener ist seit über einem Jahr Autofit- und eGarage-Partner.
Daniel Marti gibt per Ende Jahr die Mazda-Vertretung ab und fokussiert sich danach auf die Partnerschaft mit Autofit.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation?

Stehen Sie vor der Entscheidung, eine Markenvertretung abzugeben – oder haben bereits eine Kündigung vom Importeur erhalten? Gemeinsam mit Patrick Krauskopf und seiner Kanzlei wurde ein Merkblatt mit allen relevanten Informationen erarbeitet. Hier geht’s zum kostenlosen Download: